Moinsen..

Was den Titel dieses Artikels betrifft ist MEINE, auf eigenen Efahrungen ( Mit Bediensteten~Richtern~Staatsanwälten etc. pp. ) beruhende Meinung diese:

NEIN, definitiv es ist KEIN “Rechtsstaat” mehr, und auch noch NIE ein solcher gewesen, zumindest NICHT in einem Sinn der als solcher Wahrgenommen werden KANN ( Ein SCHEIN, der einen Anschein erweckt das es etwas sein könnte, was es aber NICHT IST )!

Ich verlinke hier einen Artikel der im großen und ganzen gut wiedergibt WAS sein SOLLTE ( Rechtsstaatlichkeit~Rechtsstaatlich nach Rechtsstaatlichen Prinzipien), und was es für die BRiD damit in seiner Bedeutung und dem Praktischen wirken auf den “Bürger” auf sich hat, dem ISTZUSTAND, dieses gern und oft Postulierten “Rechtsstaates”!

Ein Auszug;

´Von Klaus Miehling

Was sind die Merkmale eines Rechtsstaates? Leben wir einem? Was wir „Rechtsstaat“ nennen, ist nur noch abblätternder Putz auf den Mauern eines Willkürsystems. Eine Analyse und ein Plädoyer für eine ganz neue Kultur der Vernunft.

“Unsere” Politiker werden nicht müde, den „Rechtsstaat“ zu beschwören. Aber was sind die Merkmale eines Rechtsstaats, und leben wir tatsächlich (noch) in einem? Wenn nein, wie konnte es dazu kommen? Eine Analyse sowie ein Plädoyer für eine ganz neue Kultur der Vernunft.

1. Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Eine wissenschaftliche Definition des Begriffes „Rechtsstaat“ gibt es nicht. Gleichwohl hat sich ein gewisser Konsens herausgebildet, welche Merkmale ein solcher aufzuweisen hat:

– Gewaltenteilung
– Gleichheit vor dem Gesetz
– Rechtssicherheit
– Gewaltmonopol des Staates, was voraussetzt:
– Schutz der Bürger vor Verbrechen, was voraussetzt:
– effektive Strafverfolgung und
– angemessene und verhältnismäßige Strafen
– Zugänglichkeit des Rechts
– Meinungsfreiheit

Betrachten wir nun, wie es sich mit diesen Merkmalen in der gegenwärtigen Bundesrepublik verhält:

1. Gewaltenteilung

Dieser Begriff bedeutet, dass Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (Polizei) voneinander unabhängig sind. Tatsächlich jedoch ist in Deutschland eine Einflussnahme der Politik (d.h. der Legislative) auf die Rechtsprechung möglich.

So werden die 16 Richter des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat auf zwölf Jahre gewählt. Diese Richter entscheiden bekanntlich, ob politische Entscheidungen gegen die Verfassung, d.h. gegen das Grundgesetz verstoßen. Von wirklicher Unabhängigkeit kann also nicht gesprochen werden. Man stelle sich vor, ein normaler Angeklagter dürfte sich seinen eigenen Richter wählen!

Es ist also nicht erstaunlich, dass das Bundesverfassungsgericht mit Maßregelungen der Politik eher vorsichtig ist. Beispielsweise wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die nach Beurteilung zahlreicher Juristen und auch ehemaliger (!) Verfassungsrichter rechtswidrige Asylpolitik gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Reicht sonst ein Anfangsverdacht, um Staatsanwaltschaften und Gerichte tätig werden zu lassen, so genügten hier nicht einmal kompetente juristische Einschätzungen. Es ist offensichtlich, dass diese Verweigerung politische Gründe hatte, dass die Judikative in diesem Fall von der Legislative abhängig war.

Sie ist es aber auch im Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwälten; der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa bezeichnet das als „Geburtsfehler“ des deutschen Staates: „Der Justizminister kann die Anweisung erteilen, Ermittlungen aufzunehmen oder fallen zu lassen, anzuklagen oder einzustellen“ (S. 180 – Literaturangaben am Ende des Textes). Der Fall Range wird noch in Erinnerung sein. Nach diesem Maßstab war die BRD also nie ein wirklicher Rechts­staat.

Die Gewaltenteilung wird auch dadurch beschädigt, dass sogenannte Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt werden müssen. Das bedeutet nämlich, dass die Exekutive (Polizei) zur Judikative wird, die nach Gutdünken entscheidet, ob sie eine Tat verfolgt oder nicht, wem sie einen Bußgeldbescheid ausstellt, und wem nicht. Dies ist nicht nur individuell ungerecht (Gleichheit vor dem Gesetz, s.u.!), sondern führt in der Praxis dazu, dass bestimmte Delikte aus Gründen des Zeitgeistes praktisch nicht mehr verfolgt werden. Hier kann es wiederum Vorgaben der zuständigen Bürgermeister geben – was dann einen Einfluss der Legislative auf die Exekutive bedeutet.

Gnisa sagt unmissverständlich: „Bei einer Umfrage würden wohl die meisten Deutschen sagen, dass die Gewaltenteilung in Deutschland umgesetzt ist. Weit gefehlt“ (S. 252).

Fazit: Gewaltenteilung in Deutschland? „Weit gefehlt“!´

Weiter geht es HIER ( KLICK-LINK! ):

Rechtsstaat Deutschland? Eine ernüchternde Analyse von Dr. Klaus Miehling

Quelle: Volksbetrug.net

Passend zum Zustands”bericht” des “Rechtsstaates” gibt es einen Artikel auf Politikstube ( Quelle ), worin es durch “Schäuble” heisst:

Zitat: ´Schäuble: Nicht Hoffnung schüren, die Großzahl der Flüchtlinge zurückführen zu können

Wolfgang Schäuble äußerte sich im Interview mit „Welt am Sonntag“ in der Flüchtlingsdebatte: „Nicht allzu stark die Hoffnung schüren, die wir die Großzahl dieser Menschen zurückführen zu können“.

Deutlicher kann man das Scheitern der Flüchtlingspolitik nicht formulieren, indirekt gesteht Wolfgang Schäuble ein, dass Personen – illegale Wirtschaftsmigration unter dem Deckmantel Asylsuchende – problemlos ohne Pass nach Deutschland einreisen können, aber diese nicht mehr rausbekommt. Des Weiteren ein Eingeständnis, dass die von Merkel angekündigte „nationale Kraftanstrengung für Rückführungen“ eine glatte Lüge ist und Abschiebungen von Asyltouristen nie vorgesehen war bzw. nur vereinzelte Abschiebungen als Beruhigungspille vorgesehen sind.

Den ganzen Artikel gäbe es HIER ( KLICK-LINK! ) zu lesen!

Bankrotterklärung des Rechtsstaats – Schäuble: Nicht Hoffnung schüren, die Großzahl der Flüchtlinge zurückführen zu können

Mann kann durchaus geteilter “Meinung” sein, doch sprechen die tatsächlichen Gegebenheiten eine nicht deutlicher sein könnende, eigene Sprache! Hier zählt kein Gesetz, KEIN Recht und Gesetz, hier zählt allein WER an den Machthebeln zieht, und~oder MEHR Finanzielle Mittel zur verfügung stellen kann, um dadurch das “Recht” (SEIN Recht) auch durchsetzen zu können! Mit “Rechtsstaatlichen Prinzipien” hat das, wenn überhaupt noch ein wenig, SEHR wenig zu tun, wenn diese hierbei, ausser dem gesprochenem Wort allein, denn noch irgendeine Rolle spielen sollten (Es GILT, Das “Recht” des Stärkeren ) ….

 

Einen Angenehmen Sonntag wünscht der WolF!

 

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One Thought to “Ist die ´BRD´ in Deutschland ein “Rechtsstaat”??”

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